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Der Paukenschlag aus Braunschweig

Mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 erklärte der Strafsenat des OLG Braunschweig die Schöffin ihres Amtes für enthoben. Grundlage war § 31a Niedersächsisches Justizgesetz, der sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole für Personen mit richterlichen Aufgaben untersagt.
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Die Richter sahen im Kopftuch einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und werteten die Weigerung der Frau als „gröbliche Amtspflichtverletzung“ – eine Entscheidung, die die Justizlandschaft erschüttert. Wie es zu diesem Eklat kam, beleuchtet der nächste Abschnitt.
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